Wenn du zwischen 25 und 30 Jahre alt bist, kannst du in die studentische Krankenversicherung (KVdS). Dafür musst Du einen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bezahlen. Der studentische KV-Beitrag liegt derzeit bei monatlich 87,38 EUR + Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und liegt derzeit zwischen 18,64 EUR und 37,62 EUR im Monat.*
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 30,78 EUR (für kinderlose Studenten bis zu 23 Jahren) bzw. 35,91 EUR (ab 23 Jahren ohne Kind) und ist bei allen Krankenkassen gleich. Für Studierende mit einem Kind oder mehreren Kindern verringern sich die Pflegebeiträge mit der Anzahl der Kinder.
Neben den Beitragsunterschieden gibt es aber auch Unterschiede bei Service und Leistungen zwischen den einzelnen Krankenkassen. Mehr Informationen hierzu findest du im Krankenkassentest für Studenten.
*(gilt ab 1.06.2025)
Was kostet eine studentische Krankenversicherung (Studententarif) ab 01.06.2025
Häufige Fragen zur studentischen Krankenversicherung (KVdS)
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Studierende? Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse und liegt ab dem 1. Juni 2025 zwischen 18,64 € und 37,62 € monatlich. Er kommt zum Grundbeitrag der Krankenversicherung hinzu.
Ist der Beitrag bei jeder Krankenkasse gleich? Der Grundbeitrag (87,38 €) und der Pflegeversicherungsbeitrag (30,78 €/35,91 €) sind gesetzlich festgelegt. Nur der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den Krankenkassen.
Welche Vorteile bieten einige Krankenkassen speziell für Studierende? Einige Kassen bieten digitale Services, Bonusprogramme, psychologische Online-Beratung, Reiseimpfungen, Zahnreinigung oder Erstattungen für Sport- und Gesundheitskurse an.
Gibt es spezielle Angebote für internationale Studierende? Ja. Viele Krankenkassen bieten fremdsprachige Beratung, digitale Anträge und spezielle Services für ausländische Studierende – etwa Hilfe beim Nachweis gegenüber der Hochschule oder dem Visumsverfahren.
Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln? Der Wechsel ist einfach: Neue Kasse auswählen, Mitgliedschaft online beantragen, alte Kasse wird automatisch informiert. Kündigungsfrist: in der Regel 2 Monate zum Monatsende.
Was ist, wenn ich mein Studium unterbreche oder exmatrikuliert werde? Bei Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung. Du musst dich dann entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern – abhängig davon, ob du z. B. arbeitest oder dich arbeitssuchend meldest.
Zählt ein duales Studium auch zur studentischen Versicherung? Nein. Dual Studierende gelten als Beschäftigte und sind regulär krankenversicherungspflichtig – meist über den Arbeitgeber.
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