Du bist unter 25? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung). Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern! Du bist als Student bereits über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern.

Wann gilt man als Student?

  1. Wer im rechtlichen Sinne ein Student ist
  2. Arbeiten neben dem Studium
  3. Sozialversicherungsbeiträge für Studenten

1. Wer im rechtlichen Sinne ein Student ist

Sozialversicherungsrechtlich gesehen gelten alle Personen, die an einer Universität, Fachhochschule, Fachschule oder sonstigen vergleichbaren Schule immatrikuliert sind. Diese Personen besitzen einen Studentenausweis. Im Sozialversicherungsrecht gelten unter anderem Gasthörer und Studenten an einer nicht staatlich anerkannten Einrichtung nicht als Studierende.
Der Studentenstatus erlischt, sobald der Student exmatrikuliert wurde.

2. Arbeiten neben dem Studium

Eine Zahl ist bei der Bewertung des Studentenstatus besonders wichtig – die 20-Stunden-Grenze. Grundsätzlich gelten Personen, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten, deren Studium also im Vordergrund steht, als ordentliche Studierende. Es gibt von dieser Regel allerdings Ausnahmen: Arbeitest du als Student über 20 Stunden, allerdings nur an den Wochenenden oder ausschließlich abends beziehungsweise nachts, bist du weiterhin ein ordentlicher Student.

3. Sozialversicherungsbeiträge für Studenten

Grundsätzlich sind „hauptberufliche“ Studenten in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer versicherungsfrei.
Wenn du eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, also einen Minijob (450-Euro-Grenze) ausübst, zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge. Für deinen Arbeitgeber fallen hingegen Pauschalbeiträge an.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, der idealerweise in der vorlesungsfreien Zeit nachgegangen werden sollte, fallen für beide Seiten keine Beiträge an. Außerdem darf die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden betragen. Für Minijobber und Werkstudenten, die nicht nur kurzfristig beschäftigt sind, gilt wiederum die 20-Stunden-Grenze.
Rentenversicherungsbeiträge müssen gezahlt werden, wenn du in der Gleitzone beschäftigt bist.
Unter Student + Jobben erfährst du mehr zum diesen Themen.