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Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung – warum sie so wichtig ist

Wer in Deutschland ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule beginnen möchte, muss vor der Einschreibung nachweisen, wie er krankenversichert ist. Dieser Nachweis erfolgt durch die sogenannte Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse. Sie ist für die Immatrikulation gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Hochschulen zwingend verlangt.

Was ist eine Versicherungsbescheinigung?

Die Versicherungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument deiner Krankenkasse. Es zeigt auf, ob und wie du aktuell krankenversichert bist. Die Hochschule benötigt diese Information, um deinen Versicherungsstatus eindeutig zuordnen zu können.

In der Bescheinigung steht:

  • ob du gesetzlich krankenversichert bist,

  • ob du versicherungsfrei, nicht versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit bist (z. B. bei privater Krankenversicherung).

Private Krankenversicherungen stellen keine gültige Bescheinigung für die Hochschule aus – du musst dich trotzdem zunächst mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, die deinen Status dann entsprechend bestätigt.

Wo bekomme ich die Bescheinigung?

Die Versicherungsbescheinigung erhältst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse – meist unkompliziert online, telefonisch oder über eine App.
Wichtig: Seit 2022 erfolgt die Übermittlung in der Regel elektronisch direkt an die Hochschule (nach § 199a SGB V). Trotzdem solltest du den Vorgang rechtzeitig anstoßen, da die Immatrikulation sonst scheitert.

Wann wird sie benötigt?

  • Vor der ersten Einschreibung an einer Hochschule in Deutschland

  • Bei einem Wechsel der Hochschule, auch innerhalb eines Semesters

  • Bei einem Wechsel der Krankenkasse, wenn du weiterhin studierst

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Versicherungsbescheinigung gilt in der Regel für ein Semester. Wenn du das Studium unterbrichst, exmatrikuliert wirst oder die Hochschule wechselst, musst du erneut eine Bescheinigung einreichen.


✅ Tipp:

Kläre frühzeitig mit deiner Krankenkasse deinen Versicherungsstatus – vor allem, wenn du:

  • aus dem Ausland kommst,

  • privat versichert bist,

  • älter als 30 Jahre bist oder

  • schon ein Studium abgeschlossen hast.