Krankenversicherung nach dem Studium

Mit der Exmatrikulation verlierst du auch deinen Studentenstatus. Das gilt sowohl für den erfolgreichen Studienabschluss als auch bei einem Abbruch des Studiums. In jedem Fall bist du vorübergehend oder dauerhaft kein Student mehr. Das hat natürlich Auswirkungen auf deine Krankenversicherung.

Krankenversicherung in der Schlussphase

Das Studium ist passé aber noch nicht das Semester? Auch nachdem du die letzten Prüfungsleistungen deines Studiums abgelegt hast, bleibst du bis zum Ende des laufenden Semesters weiterhin noch immatrikuliert. Die Vorteile der studentischen Krankenversicherung bleiben dir also bis zum Tag deiner Exmatrikulation erhalten.

Was gilt für Studienortwechsel?

Ein Wechsel des Studienortes mit zwischenzeitlicher Exmatrikulation ist für deinen Studentenstatus grundsätzlich unbedenklich. Allerdings musst du am neuen Studienort eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Wichtig ist, dass du dich innerhalb eines Monats nach Ende des Semesters, zu dem zu exmatrikuliert wurdest, bei der nächsten Universität einschreibst. So bewahrst du deinen Status als studentisches Pflichtmitglied bei deiner Krankenkasse.

Freiwillig versichert nach dem Studium

Als freiwillig versichert zählst du, wenn du nach Beendigung deines Studiums entweder geringfügig beschäftigt (unter 450 EUR) oder nicht mehr familienversichert bist.
Weiterhin bist Du freiwillig versichert, wenn du nach Ende deines Studiums hauptberuflich selbstständig tätig bist oder als Freiberufler arbeitest. Als freiwillig Versicherte(r), zahlst du immer den vollen Beitragssatz. Falls Du vorübergehend nicht arbeitest und keine Sozialleistungen beziehst, erhebt die Krankenkasse einen Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.

Arbeitssuche nach dem Abschluss

Nicht jede oder jeder hat das Glück, nach dem Abschluss gleich vom Seminarraum in den Traumjob zu wechseln. Oftmals ist der Berufseinstieg nach dem Studium mit einer Orientierungsphase verbunden. Auch der Mangel an geeigneten Jobangeboten, eine gründliche Sondierung des Arbeitsmarktes oder der verständliche Wunsch, erst mal eine Pause einzulegen, können für Verzögerung sorgen. Falls Du in dieser Phase keine Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II beziehst und nicht mehr in der Familienversicherung bist, zahlst Du Krankenkassenbeiträge als freiwilliges Mitglied.

Kann ich die Krankenkasse wechseln?

Da mit der Beendigung des Studiums ein so genannter Statuswechsel verbunden ist, kannst du zum Stichtag der Exmatrikulation auch ohne Fristen eine neue Krankenkasse wählen. Ein Krankenkassenwechsel kann sich finanziell je nach deinen Plänen nach dem Studium auf jeden Fall lohnen! Einen Vergleich der unterschiedlichen Krankenkassen hinsichtlich deiner Bedürfnisse kannst du hier direkt und unkompliziert vornehmen