Du bist unter 25? Dann kannst du dich familienversichern.Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern!Du bist über 30 und oder studierst schon länger als 14 Semester? Dann kannst du dich freiwillig versichern.

Versicherungsbescheinigung gehört dazu!

Vor der Einschreibung an einer Hochschule als Student muss sich der Bewerber mit
seiner zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine
Versicherungsbescheinigung ausgestellt zu bekommen. Die Bescheinigung enthält
ausschließlich Angaben darüber,

  • ob er in der gesetzliche Krankenkasse versichert ist, oder
  • ob er versicherungsfrei, nicht versicherungspflichtig oder von der
  • Versicherungspflicht befreit ist.

Diese Versicherungsbescheinigung ist zusammen mit den anderen zur Einschreibung
notwendigen Unterlagen bei der Hochschule vorzulegen.

Die Bescheinigung gilt nur für ein Semester. Wechselt ein Student die Hochschule
innerhalb des Semesters, muss der zukünftigen Universität oder Fachhochschule eine
neue Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse vorgelegt werden.