Studierende, die bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten
Familienmitglied (Vater, Mutter, evtl. Ehegatte) mitversichert sind,
zahlen keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten
25. Lebensjahr möglich.
Studenten, die einen in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten
Ehegatten haben, können sich für die gesamte Studienzeit bei diesem
kostenfrei mitversichern.
Voraussetzung für die Familienversicherung ist u.a., dass der
Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, dass den Betrag von monatlich
450€ (Geringfügigkeitsgrenze = gültig in allen
Bundesländen.)
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