Krankenkassen für Studenten
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Krankenversicherung für Studenten
 +++ Schnellcheck +++ Krankenversicherung:
Du bist unter 25?
Dann kannst Du dich familienversichern.
  Du bist über 25 und musst Dich studentisch krankenversichern!   Du bist über 30 und oder studierst schon länger als 14 Semester? Dann musst Du Dich freiwillig versichern.

Studierende, die bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Familienmitglied (Vater, Mutter, evtl. Ehegatte) mitversichert sind, zahlen keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich.

Studenten, die einen in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Ehegatten haben, können sich für die gesamte Studienzeit bei diesem kostenfrei mitversichern.

Voraussetzung für die Familienversicherung ist u.a., dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, dass den Betrag von monatlich 450€ (Geringfügigkeitsgrenze = gültig in allen Bundesländen.)